Allgemeine Geschäftsbedingungen der AT+C GmbH
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte
Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Sie haben Gültigkeit
auch für alle Nachbestellungen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich
auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Unser Stillschweigen
gegenüber den Bedingungen des Käufers gilt in keinem Falle als
Anerkennung. Die Anerkennung abweichender Bedingungen bedarf einer gesonderten
schriftlichen Bestätigung. Die Vertragsbeziehungen werden ausschließlich
nach deutschem Recht beurteilt.
I. Angebot, Vertragsabschluß
Unsere Angebote erfolgen freibleibend, es sei denn, die schriftlichen
Angebote wurden von uns ausdrücklich als verbindlich erklärt.
Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. An unseren Ausarbeitungen,
Angeboten und sonstigen übergebenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-
und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden.
II. Lieferung, Gefahrenübergang
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gilt als Lieferort der Sitz
unserer Gesellschaft. Die Anlage gilt als auftragsgemäß geliefert,
auch wenn sie zum Termin vom Besteller noch nicht abgenommen wurde. Eine
Gewähr für die Einhaltung der Lieferfrist übernehmen wir
nicht. Werden wir an der rechtzeitigen Erfüllung durch Störungen
bei unseren Zulieferern gehindert, z. B. durch Streik, Verkehrsstörungen,
höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
Ein Rücktritt des Käufers ist nur möglich, wenn uns nach
Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist
gesetzt wurde. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung
sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald
die Anlage den Lieferort verläßt. Alle Sendungen, auch Rücksendungen,
reisen auf Gefahr des Bestellers. Bei einem Weitervertrieb unserer Produkte
an andere Länder ist eine vorherige schriftliche Zustimmung seitens
AT+C GmbH erforderlich.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird von uns getragen. Transportkosten
und Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Vereinbarte
Skontoabzüge entfallen, solange ältere fällige Rechnungen
noch unbezahlt sind. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche noch offene
Verbindlichkeiten fällig. Bei Zielüberschreitungen werden ab
Fälligkeit, Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet.
Der Käufer kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen. Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die
eine Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsunfähigkeit des Bestellers
fragwürdig erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder
entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag
zurückzutreten und gegebenenfalls Ersatzansprüche geltend zu
machen.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher und künftig entstehender
Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum.
Zu einer Weiterveräußerung ist der Käufer nur bei Barzahlung
oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere
Sicherheitsübereignungen oder Verpfändung, sind ausgeschlossen.
Der Käufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware zu einem Gesamtpreis,
entstehen Miteigentum bzw. Abtretung nur in dem Verhältnis, das der
Wert der Vorbehaltsware zur übrigen Ware besitzt.
Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretene
Forderung einzuziehen. Gerät der Käufer mit seinen vertraglichen
Verpflichtungen in Verzug, hat er auf unser Verlangen hin seine Schuldner
von der Abtretung zu benachrichtigen. Ferner sind wir bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers berechtigt, die Herausgabe der Ware vom Käufer
zu verlangen. Die Herausgabe der Ware bzw. ihre Pfändung gilt nicht
als Rücktritt vom Vertrage.
V. Gewährleistung
Wir übernehmen für einen Zeitraum von 90 Tagen, gerechnet vom
Datum der Anlieferung, die Gewähr für eine einwandfreie Ausführung,
Verwendung einwandfreien Materials und sorgfältige Verarbeitung der
Waren.
Sollten irgendwelche Mängel, einschließlich des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bei den Waren auftreten, werden wir diese nach unserer Wahl
entweder kostenlos beheben oder die mangelhaften Teile durch mangelfreie
ersetzen, vorausgesetzt, daß die beanstandete Ware vom Kunden innerhalb
der Gewährleistungsfrist frachtfrei an uns zurückgesandt wurde.
Bei angefallenen Reparaturen während der Gewährleistungsfrist,
die auf Wunsch des Kunden vor Ort vorgenommen werden, wird AT+C GmbH die
anfallenden Fahrt- und Reisekosten in Rechnung stellen.
Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
kann der Kunde Minderung oder Wandlung verlangen. Weitergehende Rechte
des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, bestehen nicht.
Sämtliche Ansprüche des Kunden nach diesem Abschnitt entfallen,
wenn der Kunde die angelieferten Waren nicht unverzüglich gründlich
untersucht und festgestellte offene Mängel schriftlich innerhalb
von 8 Tagen nach Anlieferung gerügt hat. Darüber hinaus sind
Gewährleistungsansprüche gegenüber uns ausgeschlossen,
wenn die Waren vom Kunden oder von Dritten verändert oder repariert
worden sind.
Durch einen Gewährleistungsfall wird die oben unter 1. festgesetzte
Gewährleistungsfrist nicht berührt. Durch die Nachbesserung
oder den Austausch einer Ware läuft eine neue Gewährleistungsfrist
nur für das ausgebesserte oder ausgetauschte Teil. Für nachgebesserte
oder ausgetauschte Waren gelten die Gewährleistungsregelungen dieses
Abschnitts entsprechend.
VI. Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche, insbesondere auch solche wegen Mangelfolgeschäden,
aus positiver Vertragsverletzung, aus Unmöglichkeit der Leistung,
aus Verzug, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
VII. Änderungen
Abbildungen, Maße und Farben, Gewichtsangaben und technische Daten
gelten nur als annähernd. Muster sind unverbindliche Typenmuster,
es sei denn, daß wir bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesagt
haben. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.
Weiterhin behalten wir uns vor, anstelle des uns in Auftrag gegebenen
Produktes eine vergleichbare Ware zu liefern, die der Spezifikation des
bestellten Produktes nahe kommt. Der Preis kann sich in solch einem Fall
nach unten oder oben verschieben.
VIII. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oberursel.
IX. Sonstiges
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die wegfallende Bedingung
ist durch eine solche zu ersetzen, die den Interessen beider Vertragsparteien
entspricht.
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